Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
II. Vertragabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt, online gebucht oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Vertragspartner sind „Zum Hamburger“ Restaurant und Hotel GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber
der „Zum Hamburger“ Restaurant und Hotel GmbH zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3 . Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4 . Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende
unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren
Schadens vorbehalten. Gegen Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Bei Buchungen ist eine Anzahlung von 30% innerhalb von 14 Tagen fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die gesamte Restzahlung ist
soweit nicht anders vereinbart, am Abreisetag fällig. Das nicht zahlen der Anzahlung gilt nicht automatisch als Rücktritt des Kunden von der Buchung.
Werden Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum
Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 12:30 Uhr des Anreisetages möglich. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche von dem Hotel aus Klausel IV
bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 10:30 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, kann das Hotel 50% vom
Listenpreis (Preisliste) berechnet. das Hotel behält sich das recht vor aufgrund von einer verspäteten Räumung bis 18.00 Uhr 50 % des Listenpreises,
ab 18.00 Uhr 100 % des Listenpreises zu berechnen:
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungsgerechten Bereich jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf,
danach werden Sie sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen werden für die Gäste mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
VIII. Sonstiges
1. Tiere werden nicht aufgenommen. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Hotel vor, Schadensersatz bzw. gesonderte Reinigungskosten zur erheben.
2. In den Zimmern und Appartements darf nicht geraucht werden. Bei Vorhandensein eines Balkons darf auf diesem geraucht werden. Das Hotel
behält sich vor bei Verstoß und damit eventuell entstandener starker Verunreinigung (z.B. stark verrauchtes Zimmer) eine Gebühr in Höhe von
mindestens 25,- € oder je nach Schaden, einen Schadensersatz zu beanspruchen. Sollte das Zimmer vom nachfolgenden Gast aufgrund des
Verstoßes nicht genutzt werden können behält sich das Hotel vor, für dadurch entstandenen Schaden, einen Schadensersatz zu beanspruchen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine entsprechende
gesetzliche Regelung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Zum Hamburger Restaurant und Hotel GmbH
Zum Hamburger
Restaurant und Hotel GmbH
Am Falm 304
D-27498 Helgoland
Telefon 04725 - 81 49 0
info@zum-hamburger.de